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EU-Weinpaket: Was sich für Winzer ändert
Politische Einigung in Brüssel am 4. Dezember 2025, Anfang 2026 in Kraft getretene Texte: das Weinpaket • eine tiefgreifende Reform der europäischen Vorschriften für den Sektor. 31. Dezember 2026.
Das Wesentliche
- Die Regelung für die Pflanzung Genehmigungen ist dauerhaft, und die Gültigkeit der Wiederbepflanzunggenehmigungen von 3 auf 8 Jahre.
- Bis 31. Dezember 2026, kann es Verzicht ohne Sanktion vor dem 1. Januar 2025 erteilte Pflanzungsgenehmigungen.
- Die Weine — no-low — verfügen über Harmonisierte Kategorien : — alkoholfrei — (≤ 0,05 Vol. %) und — mit reduziertem Alkoholgehalt —.
- Die Etikettierung wird vereinfacht: Einzigartige Anbringung der vorgeschriebenen Angaben, ohne Wiederholung zwischen Etikett und Gegenetikett.
Eine europäische Antwort auf die Weinkrise
Angesichts des strukturellen Rückgangs des Verbrauchs und der Produktionsüberschüsse hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2025 ein Maßnahmenpaket zur Anpassung der gemeinsamen Marktorganisation für Wein vorgeschlagen. Nach einer Trilogvereinbarung am 4. Dezember 2025 wurde die Reform endgültig verabschiedet und veröffentlicht, um Anfang 2026 in Kraft zu treten. Die Maßnahmen gelten daher für das laufende und die folgenden Wirtschaftsjahre.
Plantagen und Wiederbepflanzungen: mehr Flexibilität
Dies ist einer der konkretsten Aspekte für die Bereiche:
- Die Regelung für die Genehmigung der Pflanzung, die bis 2045 auslaufen sollte, ist Perennisiert.
- Die Genehmigungen für Wiederbepflanzung sind jetzt gültig 8 Jahre, gegenüber 3 Jahren zuvor: Nach einer Rodung haben Sie Zeit, die Reben zu überdenken, ohne Ihre Rechte zu verlieren.
- Die Frist für die Einreichung eines Antrags Die Wiederbepflanzung bleibt 5 Jahre nach der Rodung.
- Bis 31. Dezember 2026, können die Betreiber Verzicht ohne Sanktion Pflanzengenehmigungen, die vor dem 1. Januar 2025 erteilt wurden und die sie nicht nutzen wollen. Wenn Sie über eine schlafende Genehmigung verfügen, ist es Zeit für die Sortierung.
Weine — no-low —: endlich harmonisierte Kategorien
Der Markt für alkoholfreie oder alkoholarme Weine entwickelte sich ohne einen gemeinsamen Rahmen. Harmonisierte Bezeichnungen EU-weit: Wein darf gekennzeichnet werden — ohne Alkohol — falls es sich um einen Titel von höchstens 0,05 % vol handelt (mit Angabe — 0,0 — möglich) und — mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1 GHT — über einen Zeitraum von bis zu einem unter dem normalen Titel der Kategorie reduzierten Schwellenwert hinaus.
Die Regeln der Schaumwein Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, die in Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 vorgesehenen Maßnahmen zu prüfen, um die Verwendung von Weinen mit Alkohol- oder teilweise alkoholfreien Weinen zu ermöglichen.
Etikettierung: vereinfachte Angaben
Das Weinpaket erleichtert die Aufmachung der vorgeschriebenen Angaben: Einmalige Anbringung reicht jetzt aus, ohne dass die Angaben auf dem Etikett und dem Umkarton wiederholt werden müssen, und die Sprachenregelung wird gelockert.
Hinweis zur Vorbereitung Ihrer Einsätze: Seit Dezember 2023 (Verordnung EU 2021/2117) müssen Weine aus der Weinlese 2024 die Liste der Zutaten und Nährwertdeklaration — auf dem Etikett oder über ein elektronisches Etikett (QR-Code). Ihre Einsätze 2026-2027 müssen daher diese neuen Anforderungen mit den neuen Präsentationsregeln kombinieren.
Was vor dem 1. Januar 2027 zu tun ist
- Überprüfen Sie Ihre Pflanzung Erlaubnis : Vor dem 1. Januar 2025 gewährte Beihilfen, die Sie nicht verwenden, können bis zum 31. Dezember 2026 ohne Sanktion aufgegeben werden.
- Überprüfen Sie die Etiketten für Ihre nächsten Einsätze : Zutaten und Nährwertdeklaration (oder QR-Code) für die Jahrgänge 2024 ff., Angaben gemäß den neuen Vorschriften für die Aufmachung.
- Wenn ein Projekt — no-low s, drücken Sie die neuen harmonisierten Bezeichnungen, um das Produkt von seiner Konzeption an zu rahmen.
Einsätze, kontrollierte Etiketten
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