Digitales Pflanzenschutzregister: ab 1. Januar 2027 verpflichtend
Das Papierregister lebt seine letzte Kampagne: ab 2027 muss jede Verarbeitung in einem maschinenlesbaren digitalen Format gespeichert werden. Wer betroffen ist, welche Formate, welcher Zeitplan für den Übergang.
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