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Weinberg & Pflanzenschutz Veröffentlicht am 31. August 2026 · 4 Minuten Lesezeit

Digitales Pflanzenschutzregister: ab 1. Januar 2027 verpflichtend

Das Papierregister ist die letzte Kampagne. 1. Januar 2027, alle Betriebe, einschließlich Weinbaugebiete, müssen ihr Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel in einem maschinenlesbaren Format führen ^ . Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Verpflichtung wurde um ein Jahr verschoben; sie wird zur Vorbereitung auf die neue Verordnung genutzt.

Das Wesentliche

Woher kommt diese Verpflichtung?

Die Entmaterialisierung des Pflanzenschutzregisters ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, die den Inhalt und das Format der EU-weiten Register für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit der Behandlung zu verbessern und es den Verwaltungen zu ermöglichen, die erhobenen Daten tatsächlich zu nutzen.

Die Mitgliedstaaten haben Anfang Oktober 2025 eine Offizieller Aufschub auf den 1. Januar 2027Zeit für Software-Verlage, Verwaltungen und Betreiber, ihre Werkzeuge und Gewohnheiten zu verfeinern.

Wer ist betroffen?

Alle gewerblichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln: Weinbauern, Landwirten, Gemüsebauern, landwirtschaftlichen Betrieben... Betriebe im ökologischen Landbau oder unter Umweltzertifizierung sind keine Ausnahme: Sobald ein Verarbeitungserzeugnis angewendet wird, muss es registriert werden.

Für einen Weinbaubereich muss sich jeder Übergang auf jedem Grundstück im digitalen Register befinden: Behandlung der Rebe, aber auch Entweidung oder gegebenenfalls Behandlung der Räumlichkeiten.

Was das Register enthalten muss

Im Grunde ändert sich nichts oder fast nichts: das sind die Informationen, die Sie bereits angeben. Für jeden Eingriff:

Die neue Format : Diese Informationen müssen in einer maschinenlesbaren Datei gespeichert werden, d. h. in elektronischer Form einsatzfähig.

Welche Formate werden akzeptiert?

Keine Software wird vom Staat vorgeschrieben. Sie können Ihr Register führen:

Dagegen wird ein fotografiertes oder gescanntes Register als PDF oder eine Tabelle, die nicht die erwartete Struktur erfüllt, nicht nicht als konform angesehen.

Der Übergangszeitraum

FälligkeitWas gilt
1. Januar 2027 Das digitale Pflanzengesundheitsregister wird obligatorisch; Papier allein reicht nicht mehr aus.
2027 → 2029 Toleranz: Papiernotizen sind in der Saison möglich, sofern die Informationen vor dem 31. Januar des Jahres nach Verwendung Produkt.
1. Januar 2030 Die Umwandlung in das digitale Format ist innerhalb einer maximalen Frist von 30 Tage nach jedem Gebrauch.

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Das Pflanzenregister, bereits für 2027 in Mon Chai bereit

In Mon Chai wird jedes in das Arbeitsprotokoll eingegebene Eingriff automatisch in das digitale Pflanzengesundheitsregister eingespeist: Grundstück, Produkt, Dosis, Datum und Uhrzeit. Das Register wird in CSV und PDF exportiert, das für eine Kontrolle bereit ist, und Ihr IFT wird bei der Umstellung berechnet.

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Quellen

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