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Digitales Pflanzenschutzregister: ab 1. Januar 2027 verpflichtend
Das Papierregister ist die letzte Kampagne. 1. Januar 2027, alle Betriebe, einschließlich Weinbaugebiete, müssen ihr Verzeichnis der Pflanzenschutzmittel in einem maschinenlesbaren Format führen ^ . Die ursprünglich für 2026 vorgesehene Verpflichtung wurde um ein Jahr verschoben; sie wird zur Vorbereitung auf die neue Verordnung genutzt.
Das Wesentliche
- Die Verpflichtung gilt für 1. Januar 2027 (Ein Jahr von den Mitgliedstaaten im Oktober 2025).
- Alle professionellen Anwender Pflanzengesundheitserzeugnisse, einschließlich Bio- oder Umweltzertifizierungsbetriebe, sind betroffen.
- Das Register muss Computerinstallierbar : Managementsoftware oder strukturierte Tabellenkalkulation. Ein handgeschriebenes PDF-Scanner wird nicht konformer sein.
- Von 2027 bis 2029 Verzögerungstoleranz gilt: Die auf Papier bewerteten Interventionen müssen bis zum 31. Januar des folgenden Jahres in digitales Format umgewandelt werden.
Woher kommt diese Verpflichtung?
Die Entmaterialisierung des Pflanzenschutzregisters ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564, die den Inhalt und das Format der EU-weiten Register für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Ziel ist es, die Rückverfolgbarkeit der Behandlung zu verbessern und es den Verwaltungen zu ermöglichen, die erhobenen Daten tatsächlich zu nutzen.
Die Mitgliedstaaten haben Anfang Oktober 2025 eine Offizieller Aufschub auf den 1. Januar 2027Zeit für Software-Verlage, Verwaltungen und Betreiber, ihre Werkzeuge und Gewohnheiten zu verfeinern.
Wer ist betroffen?
Alle gewerblichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln: Weinbauern, Landwirten, Gemüsebauern, landwirtschaftlichen Betrieben... Betriebe im ökologischen Landbau oder unter Umweltzertifizierung sind keine Ausnahme: Sobald ein Verarbeitungserzeugnis angewendet wird, muss es registriert werden.
Für einen Weinbaubereich muss sich jeder Übergang auf jedem Grundstück im digitalen Register befinden: Behandlung der Rebe, aber auch Entweidung oder gegebenenfalls Behandlung der Räumlichkeiten.
Was das Register enthalten muss
Im Grunde ändert sich nichts oder fast nichts: das sind die Informationen, die Sie bereits angeben. Für jeden Eingriff:
- am Erzeugnis (Handelsbezeichnung)
- las Datum und Zeitpunkt der Anwendung;
- las Dosis verwendet ;
- las Grundstück oder behandeltes Gebiet und seine Oberfläche;
- las Kultur • die betreffenden Personen.
Die neue Format : Diese Informationen müssen in einer maschinenlesbaren Datei gespeichert werden, d. h. in elektronischer Form einsatzfähig.
Welche Formate werden akzeptiert?
Keine Software wird vom Staat vorgeschrieben. Sie können Ihr Register führen:
- in einem Managementsoftware (Wein- oder Teilprogramm) die die Interventionen registriert und exportiert;
- in einem Strukturierter Tabellenkalkulationsrechner (excel-Datei oder CSV-konformen), sofern sie alle vorgeschriebenen Informationen enthält.
Dagegen wird ein fotografiertes oder gescanntes Register als PDF oder eine Tabelle, die nicht die erwartete Struktur erfüllt, nicht nicht als konform angesehen.
Der Übergangszeitraum
| Fälligkeit | Was gilt |
|---|---|
| 1. Januar 2027 | Das digitale Pflanzengesundheitsregister wird obligatorisch; Papier allein reicht nicht mehr aus. |
| 2027 → 2029 | Toleranz: Papiernotizen sind in der Saison möglich, sofern die Informationen vor dem 31. Januar des Jahres nach Verwendung Produkt. |
| 1. Januar 2030 | Die Umwandlung in das digitale Format ist innerhalb einer maximalen Frist von 30 Tage nach jedem Gebrauch. |
Wie man sich schon im Jahr 2026 auf den Wahlkampf vorbereitet
- Wählen Sie jetzt Ihr Werkzeug und geben Sie die aktuelle Kampagne ein: Sie nehmen die Falte, bevor es obligatorisch ist, ohne Druck.
- Exportformat überprüfen : Das Tool muss eine nutzbare Datei (CSV, strukturierte Tabellenkalkulation) erstellen, nicht nur einen PDF-Druck.
- Mit Wasser fangen Statt am Ende der Saison: Grundstück, Produkt, Dosis, Datum. Dies ist auch der beste Weg, um Ihr IFT zu verfeinern.
- Denken Sie an die Kontrollen : Das Register wird bei den GAP-Konditionalitäts- und Zertifizierungskontrollen (HVE, Bio) überprüft. Ein gut geführtes digitales Register wird mit wenigen Klicks erstellt.
Das Pflanzenregister, bereits für 2027 in Mon Chai bereit
In Mon Chai wird jedes in das Arbeitsprotokoll eingegebene Eingriff automatisch in das digitale Pflanzengesundheitsregister eingespeist: Grundstück, Produkt, Dosis, Datum und Uhrzeit. Das Register wird in CSV und PDF exportiert, das für eine Kontrolle bereit ist, und Ihr IFT wird bei der Umstellung berechnet.
Quellen
- Erfolgreiches Weingut — Digitales Pflanzenschutzregister: Wie kann man am 1. Januar 2027 in Ordnung sein?
- Landwirtschaftskammern des Hauts-de-France — Schon im ländlichen Raum 2026 fangen Sie an, sich der Verpflichtung 2027 zu stellen
- Techniloire — Ab 2027: Digitalisierung des Pflanzenschutzregisters
